Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot der Kreishandwerkerschaft Niederrhein

§ 1 Geltungsbereich

§ 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Seminaren, die seitens der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (Im nachfolgenden auch KH Niederrhein) organisiert sind. Die KH Niederrhein wird vertreten durch ihren Hauptgeschäftsführer.

§ 1.2 Ein Vertrag i.S.v. § 1.1 kommt zwischen der Kreishandwerkerschaft Niederrhein und einem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb zustande, dessen Vertreter/-in eine Seminarteilnahme für eine oder mehrere teilnehmende Personen über die Webseite der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (https://www.kh-niederrhein.de/) verbindlich erwirbt.

§ 1.3 Teilnehmende Personen i.S.v. § 1.2 müssen Inhaber/-in oder Mitarbeiter/-in im Handwerksbetrieb sein, der Vertragspartner ist.

§ 2 Leistungserwerb & Vertragsabschluss

§ 2.1 Die Teilnahme an einem Seminar wird über die Webseite der Kreishandwerkerschaft Niederrhein(https://www.kh-niederrhein.de/) bestellt.

§ 2.2 Mit dem Abschluss der Bestellung einer Seminarteilnahme über den unter § 2.1 benannten Weg bietet ein Vertragspartner i.S.v. § 1.2 der Kreishandwerkerschaft Niederrhein einen Vertrag über die Teilnahme am Seminar für die im Bestellvorgang angegebene Personenzahl verbindlich an.

§ 2.3 Der Bestellvorgang i.S.v. § 2.2 gilt mit der Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Bestellen“ als abgeschlossen.

§ 2.4 Die Annahme des Vertrags durch die Kreishandwerkerschaft Niederrhein erfolgt durch Bestätigung der Bestellung. Die Bestellbestätigung wird per E-Mail an die im Bestellvorgang angegebene E-Mailadresse versendet.

§ 3 Leistungsumfang & Preise

§ 3.1 Die Teilnahme an einem Seminar beinhaltet folgende Leistungsbestandteile:

  • Organisation des Seminars
  • Erstellung und Ausgabe von Seminarunterlagen
  • Fachliche Präsentation der theoretischen Inhalte
  • Verpflegung

§ 3.2 Anfahrt, Abfahrt und Übernachtungen sind nicht Gegenstand der Seminarteilnahme. Dementsprechend übernimmt die Kreishandwerkerschaft Niederrhein keine Kosten, die für Anfahrt, Abfahrt oder Übernachtung anfallen.

§ 3.3 Termin, zeitlicher Umfang, inhaltliche Schwerpunkte und sonstige Konditionen der angebotenen Seminare sind auf der Webseite der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (https://www.kh-niederrhein.de/) beschrieben.

§ 3.4 Für die Seminarteilnahme ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses ist auf der Webseite der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (https://www.kh-niederrhein.de/) angegeben.

§ 3.5 Handwerksbetriebe, die Mitglied in einer seitens der Kreishandwerkerschaft Niederrhein vertretenen Innung sind, können einen Nachlass auf den Seminarpreis geltend machen. Zur Kenntlichmachung der Innungsmitgliedschaft ist ein Kennwort anzugeben, dass berechtigten Handwerksbetrieben per E-Mail zugestellt wird. Vor Rechnungsstellung erfolgt eine Prüfung der entsprechenden Berechtigung durch die KH Niederrhein. Im Falle der unberechtigten Angabe des Kennworts wird der ungeminderte Seminarpreis in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistungsänderungen

§ 4.1 Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein behält sich terminliche Änderungen oder geringfügige Änderungen am Inhalt der angebotenen Seminare vor. Über geplante Änderungen sind Vertragspartner umgehend zu informieren.

§ 4.2 Leistungsänderungen gemäß § 4.1 berechtigen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme sind in voller Höhe zu erstatten.

§ 5 Seminarunterlagen

§ 5.1 Präsentationsfolien werden spätestens drei Werktage nach Durchführung des Seminars teilnehmenden Personen per E-Mail zugesendet.

§ 5.2 Die überlassenen Präsentationsfolien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht zu anderen als privaten Zwecken vervielfältigt werden. Eine Verbreitung oder Veröffentlichung der überlassenen Seminarunterlagen ist unzulässig.

§ 6 Zahlungsbedingungen

§ 6.1 Das Entgelt für die Seminarteilnahme wird dem Vertragspartner seitens der KH Niederrhein in Rechnung gestellt.

§ 6.2 Das Entgelt für die Seminarteilnahme ist innerhalb der im Rechnungsschreiben angegebenen Frist auf eines der dort angegebenen Bankkonten zu überweisen.

§ 6.3 Die Prüfung des Zahlungseingangs erfolgt durch KH Niederrhein. Im Falle des Zahlungsverzugs erinnert und mahnt diese zur Zahlung unter Veranschlagung einer Bearbeitungsgebühr.

§ 7 Stornierung durch Vertragspartner der Kreishandwerkerschaft Niederrhein

§ 7.1 Vertragspartner i.S.v. § 1.2 können ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zehn Werktagen vor Beginn des erworbenen Seminars über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne die Angabe von Gründen stornieren.

§ 7.2 Eine Stornierung gemäß § 7.1 muss durch schriftliche Erklärung an die Kreishandwerkerschaft Niederrhein erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang des Erklärungsschreibens bei der Kreishandwerkerschaft Niederrhein maßgeblich.

§ 7.3 Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung sind bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme dem Vertragspartner in voller Höhe zu erstatten.

§ 7.4 Nach Beginn eines erworbenen Seminars ist die Stornierung ausgeschlossen.

§ 7.5 Leistungsänderungen gemäß § 4.1 berechtigen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des abgeschlossenen Vertrags. Bereits geleistete Zahlungen sind im Falle der Vertragskündigung dem Vertragspartner in voller Höhe zu erstatten.

§ 8 Stornierung durch die Kreishandwerkerschaft Niederrhein

§ 8.1 Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein kann Verträge i.S.v. § 1.1 aus wichtigem Grund fristlos stornieren. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • die Verhinderung des Referenten
  • das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl in Höhe von 20% der auf der Webseite der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (https://www.kh-niederrhein.de/) angegeben maximal zulässigen Teilnehmerzahl

§ 8.2 Vertragspartner sind über eine Stornierung durch die Kreishandwerkerschaft Niederrhein unverzüglich zu informieren. Bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme sind den Vertragspartnern in voller Höhe zu erstatten.

§ 9 Teilnahmeausschluss

§ 9.1 Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein hat das Recht, Seminarteilnehmer/-innen in folgenden Fällen von dem Erwerb der angebotenen Leistung auszuschließen:

  • ausstehende Entrichtung des Entgelts für die Seminarteilnahme
  • Störung der Präsentation fachlicher Inhalte
  • Missachtung der Hausordnung der Kreishandwerkerschaft Niederrhein

§ 9.10 Im Falle eines Teilnahmeausschlusses besteht kein Recht auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für die Seminarteilnahme.

§ 10 Haftung

§ 10.1 Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Organisation der Seminare, die Richtigkeit der Darstellung der Seminarinformationen auf der Webseite der KH Niederrhein und für den ordnungsgemäßen Ablauf der Seminare.

§ 10.2 Die Kreishandwerkerschaft Niederrhein übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Rahmen der Seminare präsentierten fachlichen Inhalte.

§ 11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

§ 11.1 Für Verträge i.S.v. § 1.1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.